Freiflächen-Solaranlagen in Klein Vielen?

Gemeindevertretung Klein Vielen bestätigt „Abschlusserklärung“ des Runden Tisches zu Freiflächenphotovoltaikanlagen
Zusammenschau Kriterien FF-PVA

(10.10.2023) Die 2021 getroffene Entscheidung der vormaligen Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns (M-V), nach der bis zu (!) 5.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) in M-V zusätzlich mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen belegt werden können, hat in unserem Bundesland eine wahre „Goldgräberstimmung“ ausgelöst.
Auch die Gemeinde Klein Vielen kann davon ein Lied singen, denn Geldvermögenbesitzer und Planungsbüros, aber auch Grundeigentümer stehen Schlange.
Entsprechende Absichten, landwirtschaftliche Nutzflächen in großem Stil mit FF-PVA zu belegen, hatten vor Jahresfrist Proteststürme und die Gründung einer Bürgerinitiative ausgelöst.
Die Gemeindevertretung Klein Vielen entschloss sich, als beratendes Gremium einen Runden Tisch einzuberufen, dem neben den 9 Mitgliedern der Gemeindevertretung je 2 gewählte Bürgerinnen und Bürger aus den sechs Ortsteilen angehören sollten. Zusätzlich wurde in den Ortsteilen je 1 Stellvertreterin oder Stellvertreter gewählt.
Das mit 9+12 = 21 Personen besetzte beratende Gremium hatte die Aufgabe, gemeindeeigene Kriterien zu erarbeiten, die zusätzlich zu den vom Land und der Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte vorgegebenen Kriterien zukünftigen Entscheidungen über die Frage nach dem Ob, Wie und Wo von FF-PVA zu Grunde gelegt  werden sollten.
Gesagt – getan: in fünf arbeitsintensiven Sitzungen hat der Runde Tisch einen Kriterienkatalog erarbeitet, der in einer „Abschlusserklärung“ verabschiedet wurde. Diese wurde schließlich auf der Sitzung der Gemeindevertretung Klein Vielen am 6. Februar 2023 mit 8 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung bestätigt. Sie gilt als verbindlich für zukünftige Entscheidungen in der Sache.
Hier die Abschrift der Abschlusserklärung, die Sie auch als PDF hier herunterladen können. Sie findet sich auch auf der Gemeindeseite Klein Vielen des Amtes Neustrelitz Land.
Eine Übersicht über die derzeit vorhandenen Kriterien für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Bundes-, Landes- und Regionsebene, ergänzt um die gemeindeeigenen der Gemeinde Klein Vielen sowie Empfehlungen und Hinweise für die Errichtung von FF-PV findet sich in der in der Meldung enthaltenen Übersicht.
Zu bedenken ist: die Rechtslage ändert sich fortlaufend. So ist entsprechend den Regelungen im EEG 2021 der § 35 Baugesetzbuch, Absatz 1, Nr. 8 um einen Passus ergänzt worden, der die Errichtung von FF-PV im Außenbereich erlaubt, „wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient […] b) auf einer Fläche längs von aa) Autobahnen oder bb) Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn.“

 

Abschrift:
Abschlusserklärung (Ergebnisfeststellung) des „Runden Tisches Freiflächenphotovoltaik“ in seiner Abschlusssitzung vom 13. Dezember 2022

Die Gemeindevertretung Klein Vielen hat im Frühjahr 2022 beschlossen, strenge Kriterien für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen (FFPV) auf landwirtschaftlichen Flächen des Gemeindegebiets unter Einbeziehung der Bürgerschaft festzusetzen. Diese Kriterien sollten gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom hierfür gegründeten „Runden Tisch“, bestehend aus den 9 Gemeindevertreterinnen und -vertretern sowie 12 Einwohnerinnen und Einwohnern, erarbeitet und anschließend einer Bürgerversammlung vorgestellt werden.
Der Runde Tisch hat im Sommer und Herbst 2022 insgesamt fünfmal getagt und sich schließlich auf die folgenden sechs Kriterien als Voraussetzungen für die Errichtung von FFPV auf landwirtschaftlichen Flächen des Gemeindegebiets einvernehmlich verständigt:

  1. Es gilt ein Mindestabstand der FFPV zur Ortsbebauung und zu einzeln stehenden Wohngebäuden. Als Richtwert gelten 500 Meter. Unterschreitungen bedürfen einer besonderen Begründung und des Einverständnisses der betroffenen Einwohner.
  2. Um die schöne Landschaft mit ihrem ästhetischen Erscheinungsbild sowie das Mikroklima zu bewahren, dürfen FFPV und deren Umgrenzungen von Wohngebäuden aus nicht wahrnehmbar sein. Abweichungen von dieser Vorgabe sind nur zulässig, wenn die betroffenen Einwohner ausdrücklich zustimmen.
    Zweck: Erhaltung des Wohnwertes und der Lebensqualität der Einwohner und Schutz vor Verfall der Grundstückswerte.
  3. Bau und Bodendenkmäler sowie historische Kulturlandschaftselemente sind in ihrem Erscheinungsbild und Bestand unbeeinträchtigt durch FFPV zu erhalten. Das gilt neben den Bau- und Bodendenkmalen insbesondere für die Alte Salzstraße und andere ggf. noch zu benennende.
  4. FFPV dürfen nicht in folgenden Hand- und Hügellagen errichtet werden: Im Bereich der Endmoräne zwischen den Geldbergen und dem Strelitzer Berg sowie dem Seeberg und seinem vorgelagerten Hügel.
    Zweck: Bewahrung der Vielfalt, Schönheit und Eigenart des Landschaftsbildes im Gemeindegebiet.
  5. Die touristische Infrastruktur der Gemeinde inklusive der Wander- und Radwege ist durch FFPV unbeeinträchtigt zu erhalten.
    Zweck: Nachhaltiger Schutz der Arbeitsplätze und Investitionen im Tourismusbereich der Gemeinde, der Tourismus- und Gastronomieunternehmen sowie der im touristischen Nebenerwerb tätigen Einwohner (z. B. Ferienwohnungen).
  6. FFPV sind im Übrigen auf Flächen mit durchschnittlich höchstens 25 Bodenpunkten zulässig.
    Zweck: Erhalt eines hohen Anteils landwirtschaftlicher Nutzflächen am Gemeindegebiet zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung und Erhalt von Arbeitsplätzen.

Klein Vielen, 13. Dezember 2022

Zum Ergebnis der Einwohnerversammlung vom 7.4.2022

(7.5.2022) Bis auf den letzten Platz war das Gemeindezentrum Klein Vielen in Peckatel gefüllt. Heike Sommer, Redakteurin des Nordkuriers, berichtete am 9. April in der „Strelitzer Zeitung“ über den Verlauf der Versammlung. Gegenstand der Diskussion war, wie mit der Frage umgegangen werden soll, ob auf Ackerflächen in der Gemeinde Klein Vielen die Errichtung von Freiflächensolaranlagen erlaubt werden soll.
Sie können den Bericht hier nachlesen.
Das Ergebnis der Diskussion war, dass eine breite Bürgerbeteiligung in Gang gesetzt werden soll. Dazu sollen in den sechs Ortsteilen der Gemeinde Klein Vielen bis zum 15. Mai jeweils 2 Vertreter und dazu 1 Stellvertreter gewählt werden, die als beratendes Gremium (bG) der Gemeindevertretung (GV) in der Diskussion über das Ob von Freiflächenanlagen zur Seite stehen sollen. Diese Wahl ist mittlerweile in fast allen Ortsteilen erfolgt.
Zur Versachlichung der Diskussion sollen GV+bG Kriterien erarbeiten, die neben den vom Land oder der Regionalplanung vorgegebenen für eine Entscheidung über das Ob von FF-PVA gelten sollen.
Ausdrücklich wurde die bevorstehende Diskussion als ergebnisoffen charakterisiert.

Zum politischen und planungsrechtlichen Hintergrund des Ganzen siehe folgenden Beitrag.

Einwohnerversammlung zum Thema „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ am 7.4.2022, 18 Uhr Gemeindezentrum (Peckatel)

Seit einigen Wochen sind viele Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde Klein Vielen „in Aufruhr“. Grund dafür sind Anfragen von Investoren oder Planungsbüros an die Gemeindevertretung Klein Vielen, die darauf abzielen, im Gemeindegebiet Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) zu errichten. Die vorliegenden Anträge richten sich auf insgesamt nahezu 200 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche! FF-PVA würden bei Umsetzung der Pläne den Ortsteil Hartwigsdorf nahezu einkreisen und unter anderem die Hochflächen am „Strelitzer Berg“ (mit Bodendenkmal) und an den beiden Bodendenkmalen „Großer“ und „Kleiner Geldberg“ großflächig belegen. Auch im Norden von Adamsdorf sind umfangreiche Flächen im Investitions-Blick.
In Nachbargemeinden, etwa in Kratzeburg, sind ebenfalls Investoren unterwegs. Der „Nordkurier“ und der „strelitzius.blog“ berichteten darüber.

Der politische Hintergrund
Die jetzt vorliegenden Anfragen betreffend die Errichtung von FF-PVA wurden vor dem Hintergrund einer 2021 getroffenen Entscheidung der vormaligen Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns (M-V) eingereicht, nach der bis zu (!) 5.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) in M-V mit FF-PVA belegt werden können.
Diese Entscheidung der vormaligen Landesregierung hat in unserem Bundesland eine Goldgräberstimmung ausgelöst, so wie es sie zuletzt zu Beginn der Ausweisung von Windenergieanlagen gab. Landauf, landab sind wieder Investoren unterwegs und klopfen bei den Gemeindevertretungen an.
Die Landesregierung will erst in diesem Jahr eine „Bedarfsanalyse“ erarbeiten. Logisch betrachtet hätte diese einer Entscheidung über Flächenfreigaben zwingend vorausgehen müssen. Auch müsste diese Bedarfsanalyse mit einer Potenzialanalyse gekoppelt werden nach dem Motto: Welche Solar-Flächenpotenziale (Dachflächen, Konversionsflächen …) gibt es im Land, ehe auf Acker zurückgegriffen wird – nun denn, was nicht ist, kann ja noch werden!

Der planungsrechtliche Hintergrund
Planungsrechtlich sollen FF-PVA auf den „bis zu“ 5.000 Hektar LN auf dem Wege von sogenannten Zielabweichungsverfahren ermöglicht werden.
Diese sind notwendig, wenn die bisher rechtlich geltenden und bindenden Kriterien der Landes- und Regionalplanung für FF-PVA deren Errichtung nicht zulassen, sondern dies erst durch Abweichung von diesen Kriterien möglich gemacht werden soll. In Klein Vielen müsste von den geltenden Kriterien abgewichen werden!
Die bisher geltenden Kriterien sowie einige Hinweise und naturschutzfachliche Hinweise und auch die vom Land vorgegebenen Kriterien für die „5000-ha-Freigabe“ finden sich in dieser Übersicht nebeneinander (Stand: 2021). Daran muss sich jede Gemeinde und jeder Investor, die FF-PVA errichten wollen, messen lassen.
Bei den besonderen Kriterien für die 5.000 ha-Freigabe ist anzumerken, dass ein Projekt, für das ein Zielabweichungsverfahren in Gang gesetzt werden soll, mindestens 100 Punkte erreichen muss.
Eine Gemeinde kann sich darüber hinaus natürlich auch eigene Kriterien geben, um zwischen unterschiedlichen Landnutzungsinteressen auf ihrem Gemeindegebiet so abwägen zu können, dass Chancen und Risiken für die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen „erträglich“ und nutzbringend sind.

Stand der Dinge in Klein Vielen vor der Einwohnerversammlung vom 7.4.2022
Zwingende Voraussetzung für den Start eines Prozesses in Richtung FF-PVA-Zielabweichungsverfahren ist, dass sich sowohl die Gemeinde als auch Flächeneigentümer positiv zu solchen Anlagen positioniert haben.
Gemeindliche Entscheidungen darüber, ob überhaupt FF-PVA wünschenswert sind und wenn ja, welche Flächen bei Berücksichtigung aller positiven und negativen Aspekte zukünftig in Frage kommen könnten, haben weit in die Zukunft, nämlich 25 Jahre und mehr, reichende Folgen. Die Gemeinden haben die kommunale Planungshoheit und sind Herrinnen des Verfahrens. Ein Rechtsanspruch eines interessierten Grundeigentümers oder Projektantragstellers auf Errichtung einer FF-PVA besteht nicht.
Eine Entscheidung darüber, ob die Gemeinde die Errichtung von FF-PVA für wünschenswert hält, ist in Klein Vielen noch nicht getroffen worden.
Eine eigentlich geplante Entscheidung darüber, die auf Betreiben einer Mehrheit der Gemeindevertretung auf der Gemeindevertretungssitzung vom 7.3.2022 getroffen werden sollte, wurde nach heftigen Protesten aufgebrachter Bürgerinnen und Bürger von der Tagesordnung genommen.
Eine kurzfristig von einer Bürgerinitiative „Lebenswerte Seenplatte“ in Gang gebrachte Unterschriftenaktion gegen FF-PVA auf Ackerflächen wurde von über 250 Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde unterstützt. Eine zentrale Forderung der Bürgerinitiative war, dass Bürgerinnen und Bürger aus den Ortsteilen der Gemeinde in die Diskussionen über das Ob und wenn ja, über das Wie der möglichen Errichtung von FF-PVA einbezogen werden.
Mit ihrem bisherigen Vorgehen hätten Gemeinde und Investoren bereits ein zentrales Kriterium des Landes, nämlich eine „fortschrittliche Kommunal- und/oder Bürgerbeteiligung“, die 20 Bonuspunkte hätte bringen können (siehe Kriterienübersicht), bereits „verbockt“.